Ihnen wurde von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung in Aussicht gestellt oder Sie haben bereits eine Kündigung oder Änderungskündigung erhalten?
Ihr befristeter Arbeitsvertrag läuft aus und soll nicht mehr verlängert werden?
Zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde Ihnen einen Aufhebungsvertrag angeboten?
Es sind Gehälter oder sonstige Zahlungsansprüche offen?
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen geänderten Arbeitsvertrag zur Unterzeichnung vorgelegt?
Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sollen verändert werden?
Das sind nur einige typische Rechtsprobleme, mit denen Sie als Arbeitnehmer*in konfrontiert sein können. Wir beraten Sie, auch in Bezug auf eventuelle sozialversicherungsrechtliche Folgen, und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber. Sollte eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche notwendig sein, übernehmen wir die Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten.