Bei Einstellungen, Versetzungen oder anderen mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen wird das Mitbestimmungsrecht des Personalrats übergangen?
Sie wollen das Initiativrecht des Personalrats ausüben und mit dem Dienststellenleiter eine Dienstvereinbarung abschließen?
Technische Einrichtungen zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Beschäftigten sollen eingeführt oder erheblich geändert werden?
Ein Dienststellenteil soll verlegt werden und Ihre Mitwirkungsrechte werden nicht beachtet?
Ein Personalratsmitglied soll gekündigt werden?
Personalvertretungsrecht ist auch innerhalb des kollektiven Arbeitsrechts ein Spezialgebiet, das besondere Kenntnisse und Erfahrungen voraussetzt.
Wir beraten Sie und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Dienststellenleiter als Sachverständige sowie als Beisitzer in Einigungsstellen. Sollte eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche notwendig sein, übernehmen wir die Prozessvertretung vor den Verwaltungsgerichten.