Die Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung sind gescheitert und Sie wollen die Einigungsstelle anrufen?
Sie wollen das Initiativrecht des Betriebsrats ausüben und mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung abschließen?
Der Arbeitgeber hat Beteiligungsrechte des Betriebsrats verletzt oder will den Betriebsrat bei einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme übergehen?
Ein Betriebsratsmitglied soll gekündigt werden?
Eine Betriebsänderung steht bevor und Sie wollen einen Interessenausgleich und einen Sozialplan abschließen?
Das sind nur einige typische Fallkonstellationen, die Ihnen in Ihrer Tätigkeit als Betriebsrat begegnen können. Wir beraten Sie und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber als Sachverständige sowie als Beisitzer in Einigungsstellen. Sollte eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche notwendig sein, übernehmen wir die Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten.